Eine berufsschulische Abschlussprüfung gibt es nicht, Ihr Abschlusszeugnis weist die „Bildungsgangnoten“ als Mittelwert der 6 Halbjahresnoten auf.
Als Auszubildende_r zum/zur Holzmechaniker_in müssen Sie nach ca. 1 ½ Ausbildungsjahren die Zwischenprüfung sowie am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung bei der Handelskammer ablegen. Beide Prüfungen beinhalten einen theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in der Berufsschule, der praktische in geeigneten Werkstätten abgenommen (nähere Informationen zur Prüfungsordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/holzmausbv_2006/gesamt.pdf )
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung, die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden jedoch nicht auf die Gesellenprüfung angerechnet.
Zur Prüfung müssen Sie sich nach Aufforderung durch die Kammer in Absprache mit Ihrem Ausbildungsbetrieb selbst anmelden. Vordrucke erhalten Sie von der Kammer bzw. über Ihren Ausbildungsbetrieb.