Perspektiven

Als Staatlich geprüfte/r Holztechniker*in steht Ihnen ein breites Spektrum an beruflichen Handlungsfeldern offen. Mögliche Tätigkeitsfelder in der betrieblichen Führung liegen zum Beispiel in planerischen, gestalterisch-konstruktiven Bereichen, in der Fertigung, im Verkauf, im Marketing und in der Personalführung.

Gestaltung

Als Holztechniker*in gestalten Sie Möbel, Elemente des Baus oder Innenausbaus selbst oder setzen gegebene gestalterische Vorgaben von Kunden, Architekten, Designern und Innenarchitekten um.

Konstruktion

In der Funktion als Techniker*in planen und konstruieren Sie Elemente im Möbelbau, im Bereich Bau oder Innenausbau und erstellen Fertigungsunterlagen und -daten.

Fertigungs- und Prozessmanagement

Sie planen, steuern und überwachen die betrieblichen Produktionsabläufe sowie die Prozess- und Fertigungsschritte. Sie koordinieren betriebliche Abläufe und vernetzen den Datenfluss.

Sanierung/ Denkmalpflege

Sie arbeiten als Holztechniker*in der Sanierung, Modernisierung und Restaurierung von Möbeln, Interieurs oder Bauelementen.

Unternehmensführung

Sie gründen ein Unternehmen, Sie übernehmen ein Unternehmen oder sind Mitarbeiter_in der Geschäftsführung. Dabei führen und optimieren Sie das Unternehmen in betriebswirtschaftlich relevanten Handlungsfeldern.

Sie sind in der Personalführung und -entwicklung tätig und bilden aus, führen Mitarbeiter_innen und setzen sie ihren Fähigkeiten entsprechend ein.

Beratung und Qualitätsmanagement

Sie arbeiten als fachliche/r Berater*in in staatlichen Behörden, z. B. im Unfallschutz. Sie planen und bewerten die Arbeitsabläufe im Betrieb, z. B. im Hinblick auf Effizienz (Qualitätsmanagement).

Lehre und Studium

Sie sind leitend in Werkstätten oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten tätig oder arbeiten möglicherweise nach einem Hochschulstudium und dem Vorbereitungsdienst als Lehrer_in an einer berufsbildenden Schule.

Meister*in

Als Absolvent*in der Fachschule Holztechnik Hamburg haben Sie die Möglichkeit, sich die Teile "Fachtechnik" (Teil II) und "Betriebswirtschaft und Recht" (Teil III) der Meisterprüfung anerkennen zu lassen. So können Sie zusätzlich den Meistertitel erlangen, indem Sie ausschließlich die Prüfung in der "Fachpraxis" (Teil I) bei einer Tischler*innen-Meisterschule (bspw. Tischler-Meisterschule des ELBCAMPUS Hamburg) ablegen.