Jeder Azubi ohne ESA erwirbt in Hamburg den Ersten Bildungsabschluss (ehemals Hauptschulabschluss), wenn er die Lehre erfolgreich beendet hat und das Berufsschulzeugnis den Notenschnitt „ausreichend (4,0)“ aufweist. Liegt bereits ein Hauptschulabschluss vor, so wird mit dem Notenschnitt „befriedigend (3,0)“ sogar der mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erreicht.
Realschüler können seit einigen Jahren während der Lehre in der sogenannten Dual-Plus Ausbildung auch das Fachabitur erwerben. Dazu muss der Azubi parallel zum Berufsschulunterricht zwei Jahre lang an zwei Abenden wöchentlich (außer in den Schulferien) und an einigen Wochenenden an Kursen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teilnehmen. Diese Kurse werden auch von Lehrlingen anderer Ausbildungsberufe besucht. In den drei allgemeinbildenden Fächern findet ein halbes Jahr vor der Gesellenprüfung die Fachabiturprüfung statt. Dies ist eine Zentralabiturprüfung. Erst zusammen mit der erfolgreich bestandenen Gesellenprüfung erhält der Azubi dann sein Fachhochschulreifezeugnis. Dieses berechtigt ihn, an einer Hochschule bzw. Berufsakademie zu studieren.
Eine weitere Variante gibt es für Abiturienten. Für ein duales Studium schließen Betrieb und Azubi einen Vertrag für einen Zeitraum von vier Jahren. Dabei studiert der Abiturient parallel zur Schneiderausbildung den Studiengang Betriebswirtschaftslehre bei der Handwerkskammer Hamburg und erhält nach drei Jahren seinen Gesellenbrief und im vierten Jahr seinen Bachelor of arts (im Bereich BWL). Das Studium findet pro Jahr in drei kompakten Ausbildungsabschnitten und an jedem zweiten Wochenende statt. Dieser Ausbildungsweg bietet sich für diejenigen an, die später eine führende Stellung in einem Handwerksbetrieb übernehmen wollen. Bei diesem dualen Studiengang erhält der „Studentenazubi“ die übliche Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus teilen sich der Betrieb und der „Studentenazubi“ die Studien- und Seminargebühren. Der Betrieb hat bei dieser Ausbildungsvariante den Vorteil, einen gut vorgebildeten Azubi mit wachsendem fachlichen Knowhow für einen Zeitraum von vier Jahren als Mitarbeiter zu beschäftigen. Im vierten Jahr ist dann der „Studentengeselle“ bereits ein vollwertiger, aber noch studierender Mitarbeiter, der weiterhin die Ausbildungsvergütung des dritten Lehrjahres mit einem 20%igen Aufschlag bezieht. Auskünfte zum Dualen Studiengang erteilt die Handwerkskammer Hamburg (Ansprechpartner: Frau Köster 35905 – 561; Näheres dazu auch unter www.ba-hamburg.de).
Jedem Schüler wird ein Lerncoaching angeboten. In verabredeten Zeiten werden mit Hilfe Lernproblem besprochen und Strategien entwickelt.
Die Gsechs hat eine Schulsozialpädagogin sowie drei ausgebildete Beratungslehrer_innen, die Sie in ihren regelmäßigen Sprechzeiten bei ausbildungsbezogenen, schulischen oder privaten Problemen beraten können.
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ermutigen die Auszubildenden zum Lernen im internationalen Kontext. Die Kolleginnen und Kollegen unterstützen zunehmend die Kooperation mit dem Leonardo-Da-Vinci-Projekt.