Voraussetzungen für den Besuch der Fachschule Farbtechnik ist eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk der Maler- und Lackierer bzw. Fahrzeuglackierer. Zudem müssen Sie den erfolgreichen Abschluss der Berufsschule sowie eine einjährige Berufstätigkeit vorweisen können.
Sollten Sie bereits über einen Titel als Meisterin / Meister verfügen, können Sie sich für unsere Oberstufe (2.Jahr) bewerben und nach einem Jahr die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker ablegen.
Als Fachkraft eines fremden Gewerks können Sie unsere Fachschule besuchen, wenn Sie mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit in dem Gewerk nachweisen können, in dem Sie eine Prüfung absolvieren wollen. Über die Zulassung zur HWK-Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer autonom.
Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr kann mit einer Bescheinigung des BFD (Berufsförderungsdienst) angerechnet werden.